AGB (allgemeine Geschäftsbedingungen / Stand 05.04.2020)
Bootsanmietung
Es gelten folgende Mietbedingungen für alle Motorboote der Firma Reinhard Seggewiss (Vermieter)
1.
Bei grob fahrlässigem Verhalten, dem unerlaubten Befahren von Gebieten die nicht ohne ausdrückliche Genehmigung befahren werden dürfen sowie bei rücksichtsloser Fahrweise insbesondere unter Einfluss von Drogen oder Alkohol wird das Boot sofort ohne Erstattungsansprüche eingezogen.
Bis zur Nord/Südlinie Lauklandsøyna-Raudøyna-Aralden-Lammetun darf ohne Genehmigung und unter sorgfältiger Beachtung der Wetterbedingungen herausgefahren werden. Weiteres Befahren in Richtung Atlantik ist nur unter ausdrücklicher vorheriger Absprache erlaubt !
2.
Jegliche Art von Schäden oder Mängeln sind dem Vermieter umgehend mitzuteilen.
3.
Der Vermieter ist verantwortlich für die Sicherheit und technisch einwandfreien Zustandes der Boote. Etwaige Schadensfälle (auch Rettungskosten) sind durch eine entsprechende Versicherung während der Mietdauer abgedeckt. Der Eigenanteil (Selbstbehalt) beträgt je nach Bootstyp von 5.000 kr bis zu 20.000 kr und muss in voller Höhe in einem darüber hinaus gehenden Schadenfall vom Verursacher vor Ort entrichtet werden. Schäden werden vor Ort nach fachkundiger Einschätzung der Schadenshöhe oder -soweit möglich- der tatsächlichen Reparaturkosten abgerechnet.
Der Vermieter bietet vor Ort eine Zusatzversicherung zur Reduzierung des Eigenanteils an. Diese kann auf Wunsch vor dem Mietbeginn vom Mieter gegen eine Gebühr in Anspruch genommen werden.
4.
Verursacht der Mieter oder einer der Insassen des gemieteten Bootes einen Schaden, verpflichtet er sich diesen zu ersetzen. Darunter fallen auch Schäden oberhalb oder unterhalb der Wasserlinie wie auch Motor, Propeller oder Ausrüstungsgegenstände. In Einzelfällen sind Schäden von der Versicherung nicht abgedeckt wie z.B. Schäden durch falsche Betankung oder durch grobe Fahrlässigkeit, insbesondere unter Drogen und Alkoholeinfluss verursachte Schäden. Jegliche Ansprüche des Mieters sind ausgeschlossen bei Totalausfall und Unbrauchbarkeit des Bootes welche durch höhere Gewalt, einem Dritten oder durch den Mieter selbst hervorgerufen wurden.
5.
Der Mieter ist der Bootsführer, der auch die Verantwortung für alle Insassen hat. Nur er entscheidet ob gefahren wird, oder nicht. Er hat dafür zu sorgen dass jede Person im Boot geeignete Sicherheitskleidung z.B. Rettungswesten trägt. Ferner erklärt er das angemietete Boot nach Einweisung durch den Vermieter oder durch eine andere befugte Person sicher fahren zu können, und sich mit der Bedienung der Boote und der Hilfsmittel wie auch Echolot, Gps etc. vertraut gemacht zu haben.
6.
Das Boot darf nur mit der maximalen Personenzahl besetzt werden und das zulässige Gesamtgewicht darf niemals überschritten werden.
7.
Es dürfen keine Veränderungen am Boot vorgenommen werden.
8.
Die Verwendung des Bootes zum Abschleppen oder zur Bergung ist nicht gestattet. Ausnahme sind Notsituationen. Jeder ist verpflichtet, in Seenot geratene Personen zu helfen !
9.
Die Boote sind nur im Hafen Bygstad an den vorgesehenen Stellen zu parken. Keinesfalls dürfen die Boote an Land gezogen werden oder an anderen Stellen über Nacht geparkt werden.
10.
Die Boote sind nur in der Zeit von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang zu nutzen. Andere Vorhaben müssen vorher mit dem Vermieter ausdrücklich abgesprochen werden.
11.
Im Hafenbereich ist umsichtig in langsamer Fahrt und mit möglichst geringen Wellenschlag zu fahren! Alle Gefahrenstellen, Flachzonen und auch Bojen, Fender, Netze oder dergleichen sind stets weiträumig zu umfahren.
l2.
Sollte das vom Gast bestellte Boot nicht vorrätig sein, so ist der Vermieter berechtigt ein anderes Boot bereitzustellen welches jedoch im Preissegment nicht unter dem Bestellten liegen darf. Bei Eintritt eines solchen Falls werden dem Gast bei der Bereitstellung eines hochwertigeren Bootes keine Zusatzkosten berechnet.
13.
Es werden keine Boote an Mieter herausgegeben wenn der Mieter nicht die erforderliche Altersstufe erreicht hat, oder der Anforderung zum Führen eines Motorbootes mit einer Motorisierung von über 25 PS nicht nachkommen kann.
14.
Die Boote werden den Mietern in sauberem Zustand und mit vollem Tank übergeben und müssen ebenso sauber und vollgetankt spätestens bis 17:00 Uhr am Tag vor Abreise zurück gegeben werden. Wenn nicht anders vereinbart, werden die Boote an den Anreisetagen um 17:00 Uhr übergeben. Wenn die Boote bei Rückgabe nicht voll getankt sind wird ein Zuschalg von kr 50 pro fehlender Liter Benzin berechnet.
2. Reservierung von Ferienwohnung und/oder Boot
Wird im Zeitraum von 6 Monaten oder länger vor dem gewünschten Anreisetermin reserviert, so beträgt die Reservierungszeit maximal bis zu 2 Wochen.
Im Zeitraum innerhalb von 0 bis 6 Monaten vor dem gewünschten Anreisetermin kann nur fest gebucht werden. Reservierungen sind in dem Zeitraum nicht mehr möglich.
3. Stornierung von Ferienwohnung und/oder Boot
Bei Stornierung durch den Gast können folgende Stornokosten in % vom Gesamtbetrag entstehen:
Bis 100. Tag vor Reisebeginn 20%
Ab 99. bis 70. Tag vor Reisebeginn 40%
Ab 69. bis 50. Tag vor Reisebeginn 50%
Ab 49. bis 35. Tag vor Reisebeginn 70%
Ab 34. bis 4. Tag vor Reisebeginn 90%
Ab 3. Tag vor Reisebeginn 100%
Darüberhinaus sind in bestimmten Fällen auch Rückerstattungen auf Kulanzbasis bei z.B. plötzlicher Arbeitslosigkeit, Krankheit, Todesfall etc. möglich. in dem Fall muss jedoch vom Mieter ein geeigneter Nachweis vorgelegt werden.
Haftungsausschluss/Haftungsbeschränkung
Haftungsausschluss tritt bei höherer Gewalt ein, die wir wie folgt definieren: höhere Gewalt sind unabwendbare Ereignisse wie z.B. Krieg, Naturkatastrophen, Streiks etc. In derartigen Fällen besteht seitens des Mieters keinerlei Anspruch auf Erstattung.
Haftungsbeschränkung tritt ein bei Explosion, Brand oder Naturkatastrophen durch die die vom Mieter gemieteten Gegenstände unbrauchbar wurden. Jedoch werden dem Mieter im Falle solcher Ereignisse seine etwaigen gezahlten Leistungen ersetzt.
4. Stornierung durch den Vermieter bei Nichtzahlung und/oder verspäteter nicht abgesprochener Zahlung durch den Gast
Bei Nichtzahlung oder nicht abgesprochener Zahlungsverzögerung kann der Vermieter ohne weitere Ankündigung vom Vertrag bzw. von der Buchung (Buchungsbestätigung) zurücktreten. Der Tag der vollständigen Bezahlung gilt in solchem Fall bei einer hierdurch fällig gewordenen Reiserückzahlung vom Vermieter als Stornierungstag von dem wie vor unter Punkt 3. angegebenen Kosten entstehen.
5. Topfisch-Wahlen, Hexenkessel und andere Wettbewerbe
Gewinner müssen sich innerhalb von 4 Tagen nach Bekanntgabe schriftlich melden!
Meldet sich ein Gewinner nicht innerhalb dieser Frist, verfällt sein Gewinn.
Alle bei Wettbewerben zu gewinnenden Reisegutscheine sind inhaberbezogene nicht übertragbare Reisegutscheine. Die Gültigkeitsdauer der inhaberbezogenen Reisegutscheine beträgt 3 Jahre ab Bekanntgabe der Gewinner.
Der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Gerichtsstand ist 6800 Førde/Norwegen.
Reinhard Seggewiss
Fiskecamp Dalsfjord / Båtutleige Bygstad
Rv57 Småbåthamn
N- 6977 Bygstad / Dalsfjorden
Organisasjonsnr. MVA 911 686 864
Tel. 0047-902 540 40